Sobald Ihnen jemand anderes einen Schaden an Ihrem Fahrzeug zugefügt hat, haben Sie Anspruch auf einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Rufen Sie uns direkt an, damit Ihnen kein weiterer Schaden durch z.B. falsche Informationen und/oder fehlerhafte Schätzung/Kostenvoranschlag entsteht. Die Kosten für Ihren Kfz-Gutachter zahlt die Gegenseite, sofern Sie an dem Unfallereignis unschuldig sind.
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Sinn und Zweck eines Schadengutachtens ist es, dem Geschädigten und Auftraggeber eine beweiskräftige Expertise für die Schadenregulierung an die Hand zu geben. Es sollte eine Expertise sein, die sach- und fachgerecht ausgeführt, für Laien logisch nachvollziehbar und klagefähig ist.
Menden, Iserlohn, Hemer und Umgebung.
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