Wer bezahlt die Sachverständigenkosten?

Wenn es zu einem Verkehrsunfall kam und Sie keine Schuld daran hatten, haben Sie das Recht, einen Fachmann hinzu zu ziehen. Die Kosten muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernehmen.

Andere, für den privaten Gebrauch benötigte Sachverständigenleistungen sind verhandelbar. Gerichtsgutachten werden im Allgemeinen nach dem JVEG abgerechnet (JVEG= Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen, ehrenamtlicher Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten, ehemals ZUSEG).

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Detlef Fischer

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Wer trägt die Kosten für Sachverständigenleistungen in einem Kaskoschadenfall (selbst verursachter Schaden)?

In der Regel ist es so, dass die Kaskoversicherung Weisungsbefugt ist. Das geht meistens aus den Versicherung-AGB hervor. Ein Gutachten, welches im Auftrag einer Versicherung, ganz egal ob von einem Mitarbeiter oder von einem externen Büro, erstellt wurde, sollte grundsätzlich von Fachleuten auf seine Richtigkeit überprüft werden.

Jetzt kommt der freie, qualifizierte und unabhängige Sachverständige wieder ins Spiel:

Sollte sich nach Prüfung eine erhebliche Abweichung feststellen lassen und beide Sachverständige sich über den Umfang und/oder Instandsetzungsweg nicht einigen können, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. Einige Rechtschutzversicherer übernehmen Kosten für solche Aufwendungen.

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Detlef Fischer

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Kann die Zahlung der Sachverständigenkosten seitens der Versicherung des Verursachers in einem Haftpflichtschadenfall (wie zuvor beschrieben) abgelehnt werden?

Wenn die Haftung geklärt ist, im Allgemeinen nicht. Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Beispielsweise, wenn ein Gutachten auf Grund erheblicher Fehler für eine Regulierung nicht brauchbar wäre, oder der Schaden die sogenannte Bagatellgrenze (in der Regel 715,00 Euro exkl. MwSt.) nicht überschreitet.

gez.
Detlef Fischer

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Was ist zu tun, wenn die regulierungspflichtige Versicherung mit sogenannten Prüfberichten einzelner Organisationen, wie Beispielsweise Dekra oder Carexpert, vorträgt, dass Kürzungen gerechtfertigt seien?

Geben Sie die Anschreiben und Berichte unverzüglich an Ihren Sachverständigen zur Stellungnahme und beides anschließend an ihren Rechtsbeistand zur Beitreibung weiter.

gez.
Detlef Fischer

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Sollte unbedingt ein Rechtsanwalt beauftragt werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen?

Ja, unbedingt.

Heut zu Tage ist das Schadenmanagement der Haftpflichtversicherer dahin gehend ausgerichtet, Kürzungen vorzunehmen. Dabei schauen sogenannte Prüforganisationen nicht genau hin. Ihre Arbeit wird als neutral beschrieben, kann es jedoch gar nicht sein. Erstens wird an Kürzungen verdient (sogar abhängig von der Höhe der Kürzung), zweitens bestehen Absprachen zwischen den sogenannten Prüforganisationen und den Versicherern.

Nur mit einer qualifizierten rechtlichen Vertretung sind Kürzungen seitens der Versicherer abzuwenden bzw. einzuholen. Ein geeignetes Gutachten ist jedoch Grundvoraussetzung dafür. Und das bekommen Sie nur bei Ihrem unabhängigen Sachverständigen.

gez.
Detlef Fischer

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Warum raten Fachleute (freie Sachverständige und Verkehrsrechtsanwälte) davon ab, den Mitarbeiter (Sachverständigen) einer regulierungspflichtigen Haftpflichtversicherung das benötigte Schadengutachten für den Anspruchsteller/ die geschädigte Person erstellen zu lassen?

Kennen Sie den folgenden Spruch? "Wer uns füttert, wird von uns nicht gebissen."
Versicherungssachverständige können nicht objektiv sein.

gez.
Detlef Fischer

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Woran ist zu erkennen, dass ein Sachverständiger für seine Dienstleistung die er anbietet auch wirklich gut ausgebildet ist?

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der zu beauftragende Sachverständige zertifiziert und einem anerkannten Bundesverband (VKS) angeschlossen ist. Er sollte sich außerdem nachweislich regelmäßig weiterbilden um den immer größer werdenden Anforderungen gerecht zu werden.

Fazit: Informieren Sie sich über die Qualifikation des Sachverständigen, bevor Sie Aufträge erteilen.

gez.
Detlef Fischer

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Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Verlässt sich eine geschädigte Person auf einen Kostenvoranschlag seiner Werkstatt, kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen.

Nur ein anerkannter, qualifizierter Sachverständiger ist in der Lage, ein Gutachten zu erstellen, welches vollumfänglich, unumstößliche und nachvollziehbare Fakten und Zahlen liefert. Ein Kostenvoranschlag ist weder eine geeignete Regulierungsgrundlage, noch weist ein Kostenvoranschlag eine Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Instandsetzungsdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Nutzungsausfallentschädigung und/oder sonstige Kosten für die Regulierung/Wiederherstellung aus.

Sie sind grundsätzlich gut beraten, wenn Sie Ihren Sachverständigen aufsuchen. Auch bei sogenannten kleineren Schäden. Lassen Sie immer zuerst den Spezialisten beurteilen. Reicht am Ende doch ein Kostenvoranschlag aus, da zum Beispiel eine weniger aufwendige Instandsetzung der Stoßstangenecke ausreichend erscheint, ist dieser ebenfalls von dem Sachverständigen zu erstellen. Sie haben also selbst dann keinen Mehraufwand zu leisten, da Sie nicht zusätzlich in die Werkstatt müssen.

gez.
Detlef Fischer

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Freie und unabhängige Gutachter/Sachverständige! Was ist damit gemeint?

Unabhängige und freie Gutachter/Sachverständige sind Experten auf ihren Gebieten, die sich weder kaufen noch vorschreiben lassen, wie sie etwas zu beurteilen und zu verfassen haben.

Diese Experten beurteilen grundsätzlich nach eigenem Wissen, fach- und sachbezogen nach neuesten technischen Erkenntnissen und sind dabei neutral in ihren Ausführungen und Feststellungen, welche auch für Laien logisch nachvollziehbar dargestellt sein sollen.

Leider gibt es von uns immer weniger. Viele meiner Kollegen verschreiben sich immer mehr der Versicherungswirtschaft und geben fälschlicherweise an, unabhängige und neutrale Gutachten zu erstatten. Immer zum Nachteil Ihrer Kunden.

Tipp: Achten Sie genau darauf, wen Sie beauftragen.

gez.
Detlef Fischer

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Die Versicherung hat einen Sachverständigen benannt, der mein Fahrzeug begutachten soll. Was kann ich tun?

Die Versicherung hat einen Sachverständigen benannt, der mein Fahrzeug begutachten soll. Was kann ich tun?

  1. Rufen Sie sofort den Gutachter an und sagen den Termin mit Ihm ab. Wenn Sie seine Telefonnummer nicht haben, lassen Sie sich diese von der Versicherung geben.
  2. Wählen Sie einen versicherungsunabhängigen Gutachter. Die Kosten für den Gutachter trägt die gegnerische Versicherung, ebenso wie sämtliche anderen Schadenersatzpositionen, die Ihnen am Ende zustehen. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Holen Sie sich Rat bei Ihrem eigenen Gutachter.

gez.
Detlef Fischer

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Welche Gutachter sind nicht zu empfehlen?

In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass alle Gutachter, die von der Versicherung beauftragt sind, ein Gutachten nur zu deren eigenen Gunsten erstellen werden. Als versicherungsnah gelten insbesondere die Gutachter der DEKRA und die von Carexpert. Sogar viele freie SV- Büros zählen dazu. Insider wissen, dass gerade einmal 20% der freien und unabhängigen Gutachter das auch wirklich noch sind. Ihr SV- Büro Detlef Fischer gehört zweifelsfrei zu den wenigen wirklich freien und unahängigen.

Tipp: Fragen Sie vor Auftragsvergabe nach geschäftlichen Beziehungen des Gutachters zur Versicherungswirtschaft und ziehen Sie, wenn nötig, die Konsequenz daraus.

Es gibt nur einen Weg, sich Schadenersatzleistung in vollem Umfang zu sichern: Nämlich durch die Beauftragung und Begutachtung Ihres eigenen, freien und unabhängigen Gutachters.

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Detlef Fischer


Fragen Sie Ihren Fachmann. Gerne hilft wer sich auskennt.