Schon seit Mai 2006 ist gem. § 2 Abs. 3a StVO ein Kfz entsprechend den Wetterverhältnissen auszurüsten. Dies hat bei entsprechender Witterung und unter Berücksichtigung der zu befahrenden Umgebung die Pflicht zur Folge, mit Winterreifen zu fahren.

Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die neben einer Geldbuße zur Eintragung in das Verkehrszentralregister mit einem Punkt führen kann.

2010 wurde eine Änderung der Straßenverkehrsordnung geplant, in der dann erstmals auch der Begriff Winterreifen auftauchen sollte. In der Zeit von Oktober bis April sollte dann die Benutzung von Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht und die Nichtbenutzung eine Ordnungswidrigkeit sein. Die entsprechenden Begriffe sollten gesetzlich definiert werden, so dass die Rechtsauffassung des OLG Oldenburg hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bußgeldregelung nicht länger durchgreifen soll.

Am 04.12.2010 ist die Änderungs-Verordnung zur StVO und zum Bußgeldkatalog bezüglich der Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu die Änderungen wie nachfolgend erklärt zusammengefasst:

Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.

Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht gibt es nicht. Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben ist.

Als Winterreifen gelten alle M+S Reifen und auch sogenannte Ganzjahresreifen. Winterreifen sind mit einem M+S Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des groben Profils ebenso bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.

gez.
Detlef Fischer