Im Falle eines Totalschadens sind durch den Sachverständigen auch Angaben zu vorhandenem Restkraftstoff zu machen. Die Beweissicherung hat auch bilddokumentarisch zu erfolgen.
Leitsatz:
Auch im Fahrzeugtank vorhandener Kraftstoff ist im Falle eines Totalschadens Geld wert und erstattungsfähig.