Wählt der Geschädigte die fiktive Abrechnung seines Schadens, verweigern die Versicherungen oft die Erstattung von Stundenverrechnungssätzen einer Fachwerkstatt, wie sie in den Kfz- Gutachten meist angesetzt werden.

Ob die Erstattung von lediglich durchschnittlichen oder gar von Stundenverrechnungssätzen von Billigwerkstätten rechtens ist, ist in der Rechtsprechung der unteren Gerichte strittig, obwohl der BGH sich in seinem sog. Porsche- Urteil für den Ersatz von Verrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt ausgesprochen hat; jedoch hat der BGH auch ausgeführt:

"... kann dem Berufungsgericht vom Ansatz her in der Auffassung beigetreten werden, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne Weiteres zugängliche, günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss."

Dies hatte zur Folge, dass die Versicherungen immer wieder versuchen, durch den Nachweis preiswerterer Werkstätten niedrigere Stundensätze durchzusetzen, und zwar teilweise auch mit Erfolg bei den Gerichten.

In solchen Fällen kann nur ein Rechtsanwalt dazu beitragen, geforderte Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

(Quelle: Verkehrslexikon)