Um den Kaufentschluss eines Kunden zu fördern, überlassen Kfz-Händler den Kunden vielfach firmeneigene Fahrzeuge zu Fahrten, um das potentielle Kaufobjekt zu testen.

Da die Überlassung durchaus nicht uneigennützig geschieht und der Kaufinteressent einem wirtschaftlich oft hohen Risiko im Falle eines schuldhaft verursachten Unfalls ausgesetzt wäre, wird versucht, dieses Risiko durch eine Haftungsfreistellung bei nur leichter Fahrlässigkeit zu begrenzen.

Um einer weit verbreiteten "Probefahrt-Schnorrerei" zu begegnen, werden Fahrzeuge oftmals nur noch gegen ein die Betriebskosten deckendes Entgelt abgegeben. Hieraus können sich möglicherweise im Hinblick auf die in den AKB verankerte Verwendungsklausel versicherungsrechtliche Konsequenzen ergeben.

(Quelle: Verkehrslexikon)