Der merkantile Minderwert ist nichts anderes als die Wertdifferenz, die bei einem Kfz zwischen seinem Zustand vor dem Unfall und nach Durchführung der Reparatur besteht.

Ein Auto, das einen Unfall hatte, lässt sich am freien Markt nicht so verkaufen, als wenn es keinen Unfall gehabt hätte. Der Wagen besitzt sozusagen den Makel des Unfalls. Die Wertminderung ist aus sachverständiger Sicht eine Art Vorurteil eines jeden potentiellen Käufers, das auf subjektiven Annahmen basiert. Eine Formel für die Berechnung gibt es hierbei nicht.

Unterschied PKW- LKW

Nicht nur PKW, sondern auch Lkw werden, wenn sie bei einem Unfall erheblich beschädigt werden, trotz Behebung der technischen Schäden im Allgemeinen geringer bewertet als unfallfrei gefahrene. Denn ein großer Teil der Käufer auch solcher Fahrzeuge ist, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden und der möglicherweise bestehenden höheren Schadenanfälligkeit reparierter Wagen, nicht bereit, für instandgesetzte Unfallfahrzeuge den selben Preis zu bezahlen, wie für entsprechende unbeschädigte Wagen. Insoweit kann es keinen Unterschied gegenüber Pkw geben.

Es lässt sich nicht sagen, dass generell bei derartigen Fahrzeugen die normale Abwertung durch Alterung, Abnutzung und Verbrauch so weit überwiegt, dass kein überschlägig schätzbarer Betrag für den merkantilen Minderwert mehr verbleibt und dass ein solcher Minderwert bei Nutzfahrzeugen daher nur ausnahmsweise in Betracht kommt.

Der BGH hat die Berechtigung des merkantilen Minderwertes auch für unfallbeschädigte Nutzfahrzeuge grundsätzlich anerkannt. Jedoch sind damit nicht alle Fragen rund um die Thematik gelöst. Wie im Pkw- Bereich ist zunächst zu klären, welche Alters- und Laufleistungsgrenzen zu berücksichtigen sind.


Leitsatz:

Gerichtliche Entscheidungen zu Einzelfällen lassen nicht auf die Gesamtheit schließen, jedoch ist jeder Einzelfall durch den Sachverständigen zu prüfen.

Jeder Einzelfall kann durch den Sachverständigen geprüft und beurteilt werden.