Die Erstattbarkeit dieser Kosten wird überwiegend abgelehnt. Allerdings werden des öfteren von Versicherung die Pauschalgebühren eines Sachverständigen übernommen, wenn dieser unterhalb der Grenze von 500,00 bis 700,00 EUR einen Kostenanschlag mit Fotos zu einer wesentlich geringeren Gebühr (im Vergleich zu einem SV-Gutachten) anfertigt.

(Quelle: Verkehrslexikon)