Zu Unfallnebenkosten können auch Dolmetscherkosten gehören, welche zum Beispiel ein von einem Verkehrsunfall betroffener, der deutschen Sprache nicht mächtiger Ausländer, aufwenden muss, um der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung gegenüber seine Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


Leitsatz:

Versteht ein unfallgeschädigter Ausländer kein oder nur wenig deutsch, sollte ein Rechtsanwalt empfohlen werden.

Jeder Einzelfall kann durch den Sachverständigen geprüft und beurteilt werden.