Kfz-Gutachten:    0160 99366034

Unfallschadengutachten
Beweissicherung
Bewertung
seit 2004

Unfallschadengutachten | Beweissicherung | Bewertung | seit 2004

Als unabhängige und anerkannte Sachverständige für Kfz-Schäden und -Bewertung können gerade wir, nach einem Unfall erstklassig helfen.

Die Beauftragung eines freien und unabhängigen Sachverständigen nach einem unverschuldeten PKW-Unfall bietet Ihnen wesentliche Vorteile gegenüber einem Gutachter der gegnerischen Versicherung: 

Interessenvertretung

Als freier Sachverständiger vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen als Geschädigter, nicht die der Versicherung. Versicherungsinterne Gutachter neigen dazu, die Schadenssumme im Interesse ihres Auftraggebers (der Versicherung) zu minimieren.

Objektivität und Unabhängigkeit

Da wir keine vertragliche Bindung zur gegnerischen Versicherung haben, können wir den Schaden objektiv und unparteiisch bewerten.

Vollständige Schadensermittlung

Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle, auch versteckte Schäden korrekt erfasst werden. Dies ist entscheidend, um den tatsächlichen Reparaturaufwand und die damit verbundenen Kosten realistisch zu bestimmen.

Sicherung aller Ansprüche

Neben den reinen Reparaturkosten ermittelt ein detailliertes Gutachten auch weitere wichtige Schadenpositionen, die ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten der Versicherung oft nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, wie zum Beispiel:

Merkantile Wertminderung: Der Wertverlust Ihres Fahrzeugs nach einer Reparatur.

Nutzungsausfallentschädigung: Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.

Wiederbeschaffungswert und -dauer und Restwert: Wichtig bei größerem Schaden und bei einem Totalschaden.

Beweissicherung

Das Gutachten dient als umfassende Dokumentation und Beweismittel für die Schadensregulierung. Gutachten aus unserem Haus sind rechtlich durchsetzbar.

Recht auf freie Wahl

In Deutschland haben Sie als Geschädigter das Recht, nach einem unverschuldeten Unfall einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.

Keine Kostenfalle

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das unabhängige Gutachten vollständig tragen. 


Indem Sie uns, Ihre freien Sachverständigen beauftragen, schützen Sie Ihre eigenen Rechte und stellen sicher, dass Sie den Ihnen zustehenden, vollen Schadensersatz erhalten, ohne sich auf die Einschätzung der Gegenseite verlassen zu müssen. Rufen Sie uns an, bevor Sie Geld verlieren.

Unser Tipp, wenn ein Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung anruft (bei einem Haftpflichtschaden)

Ruft nach einem Verkehrsunfall ein Mitarbeiter einer Versicherung an und fordert einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, dann weisen Sie auf Ihr Recht hin, den eigenen Sachverständigen beauftragen zu dürfen. Dies gilt grundsätzlich und immer bei Fremdverschulden - wenn jemand Ihr Fahrzeug beschädigt hat.

Mehr Tipps im Schadenfall hier


Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Schadensregulierung im Märkischen Kreis und Hochsauerlandkreis.

Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Detlef Fischer, Tel. 0160 99366034
7 Tage/Woche 07-22 Uhr erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen

Diese Website verwendet Cookies
Diese Website verwendet lediglich Cookies, die für den Betrieb dieser Site essenziell sind, sie können nicht deaktiviert werden. Es kommen keine sogenannten "Tracking- oder Social-Cookies" zum Einsatz.