In nahezu allen Rechtsgebieten spielen Kausalitätsprobleme eine oft entscheidende Rolle. Es kann sich dabei um Fragen nach der Ursächlichkeit bestimmter Ereignisse oder Handlungen bzw. Unterlassungen für wieder andere Geschehnisse handeln. Es kann aber auch um die Frage nach der Ursächlichkeit bestimmter Ereignisse für spätere Folgen, insbesondere für den Eintritt eines Schadens, gehen.

Im Bereich des Zivilrechts werden Antworten auf Fragen nach einem bestimmten Kausalzusammenhang anders beantwortet, als im Bereich des Strafrechts. Wieder andere Maßstäbe gelten im öffentlichen Recht.

Es ist Aufgabe der Rechtsprechung, für die verschiedenen Bereiche des Rechts die jeweiligen Anforderungen zu entwickeln, die erfüllt sein müssen, um von einem bestimmten Ursachenzusammenhang ausgehen zu können. Im Recht geht es dabei keineswegs immer um einen rein naturwissenschaftlichen Kausalzusammenhang, sondern sehr häufig um eine wertende Ursachenzurechnung.

Im Schadensersatzrecht wird zwischen haftungsbegründender (die Verletzungshandlung führt zur Rechtsgutsverletzung) und haftungsausfüllender (die Rechtsgutsverletzung führt zum Schaden) Kausalität unterschieden. Diese Unterscheidung hat wiederum Einfluss auf die jeweiligen Beweisanforderungen; während der einen Anspruch geltend machende Geschädigte für die haftungsbegründende Kausalität in der Regel den Vollbeweis zu führen hat, kann das Gericht im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität eine gewisse Wahrscheinlichkeit unterhalb der Schwelle absoluter Gewissheit genügen lassen.

(Quelle: Verkehrslexikon)