Unter einer Gefahrerhöhung in der Kfz-Versicherung werden solche - nicht nur einmaligen, sondern über eine gewisse Dauer anhaltenden - Gefährdungszustände verstanden, die generelle geeignet sind, den Eintritt eines Versicherungsfalls zu fördern. Der eine Gefahrerhöhung darstellende Zustand eines Fahrzeugs kann auch schon beim Abschluss eines Versicherungsvertrages vorliegen.

Es stellt eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall dar, Gefahrerhöhungen zu vermeiden bzw. Tatsachen, die eine Gefahrerhöhung bewirken, dem Versicherer anzuzeigen.

Die Verletzung dieser Obliegenheiten führt zur Leistungsfreiheit und in der Haftpflichtversicherung zum Regress.

(Quelle: Verkehrslexikon)