Die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs während der unfallbedingten Reparaturdauer eines Unfallfahrzeugs oder für die notwendige Dauer der Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden eines nicht mehr fahrbereiten Unfallwagens ist eine Form der tatsächlichen Wiederherstellung, die alternativ zur Geltendmachung von Nutzungsausfall gewählt werden kann.

Da es sich bei den Mietwagenkosten zumeist durchaus um eine größere Schadensposition innerhalb des Gesamtschadens handelt, ist verständlich, dass seitens der Versicherungen versucht wird, gerade hier zu sparen und auf allerlei Wegen Abzüge durchzusetzen.

Streitpunkte sind hier insbesondere die Dauer der Fahrzeuganmietung, wenn sich eine Reparatur erwartungswidrig lang hinzieht, die Erstattung des Anteils für eine Fahrzeugvollversicherung des Mietwagens, die Höhe der Abzüge für sog. ersparte Eigenkosten und vor allem die Erstattungsfähigkeit des sog. Unfallersatztarifs.

(Quelle: Verkehrslexikon)