Die Betriebserlaubnis (BE) bzw. die EG-Typgenehmigung ist die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs und dient somit der Verkehrssicherheit. Sie wird auf Antrag des Verfügungsberechtigten unter Vorlage des Fahrzeugbriefs erteilt. Es gibt drei Arten der Betriebserlaubnis:

  • für Typenfahrzeuge
  • für Einzelfahrzeuge
  • für Fahrzeugteile.

Die BE wird unbefristet erteilt. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden oder durch Veränderungen am Fahrzeug auch erlöschen.

Auf EU-Ebene werden die sog. EG-Typgenehmigungen geregelt, und zwar in Anwendung der

  • Richtlinie 2007/46/EG vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
  • Richtlinie 2002/24/EG vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Richtlinie 2003/37/EG vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge

Die Betriebserlaubnis wird innerstaatlich erteilt und ist somit die nationale Typgenehmigung. Erteilt wird die behördliche Bestätigung, dass der zur Prüfung vorgestellte Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht.

Die Fahrzeugzulassungsverordnung gibt noch weitere Definitionen verschiedener für die Inbetriebnahme erforderlicher Bestätigungen:

  • Einzelgenehmigung: die behördliche Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug, System, Bauteil oder die selbstständige technische Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht; sie ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und eine Einzelbetriebserlaubnis im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht
  • Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht

Schließlich werden noch unterschieden:

  • die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE); sie wird nach Prüfung dem Hersteller für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge erteilt.
  • die Einzelbetriebserlaubnis (EBE); sie wird von der örtlich zuständigen KFZ-Zulassungsstelle für ein einzelnes Fahrzeug erteilt, beispielweise wenn ein ausländisches Fahrzeug importiert und hier zugelassen werden soll, das nicht über eine innerstaatliche ABE verfügt.

(Quelle: Verkehrslexikon)