Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Sachverständiger zur Schadensfeststellung herangezogen werden kann, ist alleine entscheidend, ob für den geschädigten Kfz-Eigentümer zweifelsfrei erkennbar war, dass der eingetretene Schaden an seinem Fahrzeug ersichtlich nur oberflächlicher Lackschaden ist, oder eindeutig unter 715,- Euro Reparaturkosten liegt.


Leitsatz:

Ist ein Schaden nicht zweifelsfrei sofort als Bagatellschaden erkennbar, rufen Sie den Sachverständigen.

Jeder Einzelfall kann durch den Sachverständigen geprüft und beurteilt werden.