Die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sind Empfehlungen des Verbandes der Kfz-Versicherer an die einzelnen Mitgliedsunternehmen. Die AKB sind keine Rechtsnormen, sondern Vertragsrecht. Deshalb ist in ihrem Anwendungsbereich auch immer das VVG maßgebend. Bestimmungen der AKB, die gegen das VVG verstoßen, sind unwirksam, ebenso entsprechende Bedingungen des Einzelvertrages.

Als allgemeine Geschäftsbedingungen müssen sich die AKB auch stets im Rahmen der Bestimmungen des BGB über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) halten und den zwingenden Vorschriften der KfzPflichtVVO entsprechen.

Schließlich wurde es mit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2008 nötig, auch die AKB neu zu formulieren. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV) hat dann die neuen AKB 2008 veröffentlicht, die sicherlich von den meisten Kfz-Versicherern zur Grundlage neuer Verträge gemacht werden. Die AKB ist zwischenzeitlich aktualisiert, siehe gdv.de.

Die Neufassung der AKB beinhaltet nicht nur die rechtliche Anpassung an das neue Versicherungsvertragsrecht. Die Bedingungen sind nunmehr auch in einer Art Frage-Antwort-System gestaltet, so dass es für den Versicherungsnehmer leichter wird, sich in ihnen zurechtzufinden und ihren Inhalt zu verstehen.

Darüber hinaus wird nunmehr nicht mehr zwischen AK-Bedingungen und Tarifbestimmungen unterschieden. Beide Regelungen sind nunmehr in einem Werk, den AKB, enthalten (teilweise sind die Tarifbestimmungen in einem Anhang untergebracht).

(Quelle: Verkehrslexikon)