Unfall? Gutachten!

Erhalten Sie mit dem Gutachten von uns, die Entschädigung, die Ihnen zusteht. Schnell und unkompliziert. Für Geschädigte kostenfrei.

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Auch an Wochenenden oder Feiertagen.

Fachlich, Sachlich, Kompetent.

Detlef Fischer

Willkommen beim Kfz-Sachverständigenbüro Detlef Fischer! Als erfahrener und kompetenter Partner für alle Fragen rund um Ihr Fahrzeug stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Expertise zur Seite. Als qualifizierte Sachverständige bieten wir Ihnen eine professionelle und zuverlässige Begutachtung von Schäden an Ihrem Fahrzeug sowie eine kompetente Beratung bei Unfällen oder anderen Problemen.

Wir legen großen Wert auf Transparenz, Zuverlässigkeit und Schnelligkeit in unserer Arbeit, um Ihnen eine optimale Unterstützung zu bieten. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfangreichen Know-how sind wir Ihr verlässlicher Partner, wenn es um die Bewertung von Fahrzeugschäden, die Erstellung von Gutachten oder die Durchführung von technischen Prüfungen geht.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von unserem professionellen Service überzeugen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können!

Ihr Kfz-Sachverständigenbüro für alle Fahrzeuge, Telefon: 0160/99366034.

Kfz-SV-Büro Detlef Fischer, seit 2004, Kfz-Gutachten, Kostenvoranschlag, Bewertung, Beweissicherung.

Wir beurteilen und bewerten Fahrzeugschäden jeden Fahrzeugtyps.

Zudem prüfen wir Rechnungen, Kostenvoranschläge und Gutachten anderer Unternehmer. Wir bewerten auch die Qualität von Reparaturen und beurteilen die Angemessenheit der Rechnungshöhe. Wir vermitteln zudem zwischen Werkstatt und Kunden wenn es zu unterschiedlichen Meinungen kommt.

Bei der Beurteilung von Fahrzeugschäden ist es besonders wichtig mit einem erfahrenen Partner zusammenzuarbeiten. Da ein Gutachten als Regulierungsgrundlage dient, macht sich umfassendes Fachwissen direkt bezahlt. Unser Service bietet ein Höchstmaß an Sicherheit und Qualität, von der Ermittlung der Schadenhöhe und -Ursache bis zur Beweissicherung und Dokumentation von Wertminderung.

Mehr als Sie erwarten:

• Sofortige Terminabsprache.

• Schon am Telefon erfahren sie das Wichtigste.

• Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug.

• Wir kümmern uns um ein Unfallersatzfahrzeug für Sie.

• Sie erhalten ein allseits anerkanntes Gutachten.

• Sie erhalten 100% Schadenersatz.

• Schnell und Problemlos.

GUT ZU WISSEN: Sie haben an einem Unfall keine Schuld? - Dann ist unsere Expertise für Sie sogar komplett kostenfrei. Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt nach Ihren Wünschen bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei Ihrem Abschleppdienst.

BITTE MERKEN - falls Sie kein Geld verschenken wollen! Nehmen Sie den Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden zur Kenntnis und lassen Sie nicht zu, dass Ihnen ein Gutachter der gegnerischen Versicherung geschickt wird um Ihren Fz.-Schaden zu beurteilen. Sicherheit haben Sie nur mit einem unabhängigen Gutachten! Mit einem Gutachten von uns.

Kurz erklärt:

1. Ihr Gutachten bei Haftpflichtschäden (unverschuldeter Unfall)

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht den Sachverständigen selber auszuwählen. Die Kosten für das Fischer-Gutachten übernimmt der Verursacher. Mit dem Fischer-Gutachten erhalten Sie garantiert die Entschädigung, die Ihnen zusteht.

2. Ihr Gutachten bei Kaskoschäden (selbstverschuldeter Unfall, Vandalismus, Brand, Naturgewalt, Wild usw.)

In diesem Fall ist Ihre Kaskoversicherung weisungsbefugt. Demnach darf Ihre Autoversicherung selbst bestimmen, welcher Sachverständige den Schaden beurteilt. Aber auch hier kann ich Ihnen helfen, wenn es um die Prüfung des Gutachtens geht. Gerne berate ich Sie auch darüber kostenfrei.

In beiden Fällen ist die Abrechnung nach Gutachten erlaubt.

Sobald Ihnen jemand einen Schaden an Ihrem Fahrzeug zugefügt hat, haben Sie Anspruch auf den Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl - die Kosten zahlt der Verursacher bzw. seine Versicherung.

Rufen Sie uns direkt an, noch bevor Sie Ihre Werkstatt aufsuchen, damit Ihnen kein weiterer Schaden durch z.B. falsche Informationen/Beratung und/oder ein falsches Gutachten/Kostenvoranschlag entsteht. Die Kosten für unsere Sachverständigentätigkeit zahlt die Gegenseite, sofern Sie an dem Unfallereignis unschuldig sind. Lassen Sie sich nicht durch Anrufe der Gegenseite verunsichern, sprechen Sie zuerst mit uns, Ihren Sachverständigen.

Immer dann, wenn es zu einem Auto Unfall kam, Fachkunde, Genauigkeit und Service gefragt ist, die Vertraulichkeit gewahrt sein soll und eine Schadensersatzforderung in einem Gutachten unumstößlich deutlich zu machen, ist es von Vorteil, mich anzusprechen.

Detlef Fischer - Kfz-Sachverständiger für alle Fahrzeugtypen.

Unfallschadengutachten, Beweissicherungsgutachten, Fahrzeugbewertung für Privat und Gewerbe, Kostenvoranschlag, Aggregatschadengutachten, Rechnungsprüfung / Reparaturprüfung, Berichte und Gutachten über verschwiegene Unfallschäden nach Fahrzeugkauf.

Unsere Gutachten sind allseits anerkannt.

Kostenvoranschlag der Werkstatt v/s sachverständige Kostenaufstellung?

Ein Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt liefert Versicherungen oft Gründe Schadenersatz abzulehnen. Rufen Sie daher lieber gleich bei uns an. Wir prüfen und entscheiden, ob bei kleineren Beschädigungen ein Kfz-Gutachten Sinn macht, oder ein Kostenvoranschlag bzw. eine sachverständige Schadenschätzung ausreicht. Wir prüfen in diesem Zusammenhang auch, ob Ihnen eine Wertminderung zugesprochen werden kann und beraten Sie in allen Fragen rund um die Abwicklung.

Nur ein qualifiziertes Kfz-Gutachten dient zur Beweissicherung. Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht, ein solches bei uns in Auftrag zu geben.

Tipp:

Lassen Sie sich im Falle eines Unfalls stets von einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten. Fragen Sie uns nach einem Fachanwalt, einer Fachanwältin, wir wissen wer sorgfältig arbeitet, da wir unseren Beruf seit über 20 Jahren ausüben und mit einigen in Kontakt stehen. Im Übrigen rät auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, eines der höchsten Gerichte in Deutschland, sich rechtlichen Beistand hinzuzunehmen. In seinem Urteil vom 02.12.2014, Az. 22 U 171/13, weist das OLG ausdrücklich darauf hin: „[…] Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die komplexe Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen und Ähnliches lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln … […]“. Das Beste: Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt fallen gleichfalls wie die Kosten für mich, Ihren Sachverständigen, dem Unfallverursacher bzw. seiner Versicherung zur Last, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Detlef Fischer, Kfz-SV seit 2004, geprüft, neutral und unabhängig, Tel.: 0160/99366034